SOMMER Group
Österreich

Garantiebestimmungen

I. Gültigkeit und gesetzliche Rechte

Wichtiger gesetzlicher Hinweis für Verbraucher: Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, insbesondere die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, werden durch diese freiwillige Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.

Die MyDoor GmbH, Otto-Hahn-Straße 5, 73230 Kirchheim unter Teck (nachfolgend „MyDoor“), gewährt für die nachfolgend bezeichneten Produkte eine freiwillige Herstellergarantie nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen.

Räumlicher Geltungsbereich: Diese Herstellergarantie gilt für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz erworben und betrieben werden.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum und beträgt:

  1. Fünf (5) Jahre auf Antriebstechnik, Motor und Motorsteuerung.
  2. Zwei (2) Jahre auf Funkprodukte, Zubehör, Rohrmotoren und Schranken.
  3. Für Aluminium-Haustüren gelten ergänzend die Garantiebestimmungen Haustüren.
  4. Für Sektionaltore gelten ergänzend die Garantiebestimmungen Sektionaltore.

Diese Garantie gilt ausschließlich für die jeweils ausdrücklich genannten Komponenten, Bauteile oder Produkteigenschaften. Nicht ausdrücklich genannte Komponenten, Verschleißteile sowie von der Garantie ausgenommene Bestandteile sind nicht von der Garantie erfasst. Diese Garantie stellt keine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware dar. Insbesondere wird keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Gesamtprodukts während der jeweiligen Garantiezeit übernommen.

II. Garantiebedingungen und Ausschlüsse

Garantieansprüche bestehen nicht, wenn Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen des Produkts auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  1. Nichteinhaltung der Montage-, Betriebs-, Wartungs- oder Pflegeanleitungen.
  2. Unsachgemäßer Transport oder unsachgemäße Lagerung.
  3. Unsachgemäßer Einbau, Anschluss oder Inbetriebnahme.
  4. Unterlassene oder unsachgemäße Pflege oder Wartung.
  5. Von den Vorgaben von MyDoor abweichender oder sonstiger nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch.
  6. Nicht rechtzeitig ausgeführte oder unsachgemäße Schutzanstriche.
  7. Fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung.
  8. Äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Überspannung, Blitzschlag oder außergewöhnliche Umweltbedingungen.
  9. Einbausituationen in Meeresnähe oder in aggressiver Atmosphäre, beispielsweise in Düngemittelhallen, Kläranlagen, chemischen Betrieben oder Bereichen mit erhöhter Ammoniakbelastung.
  10. Verwendung von nicht durch MyDoor freigegebenem Zubehör.
  11. Reparaturen oder Veränderungen durch nicht von MyDoor autorisierte Dritte, sofern diese nicht aufgrund einer von MyDoor nicht ordnungsgemäß erfüllten Garantieverpflichtung erforderlich wurden.

Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf:

  1. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Leuchtmittel, Betriebsstoffe sowie weitere in der Bedienungsanleitung definierte Verschleißteile).
  2. Produkte mit entfernter oder unkenntlich gemachter Fabrikations-, Serien- oder Identifikationsnummer.
  3. Produkte, die nicht über einen von MyDoor autorisierten Fachhändler oder Vertriebspartner erworben wurden.
  4. Grundierungen und sonstiger Oberflächenschutz.
  5. Nachträglich eingebaute Bauteile fremder Hersteller.
  6. Schäden an anderen Gegenständen als dem betroffenen Produkt.
III. Garantieleistungen
  1. Im Garantiefall behebt MyDoor nach eigenem Ermessen den Mangel durch Reparatur oder Ersatzlieferung eines mangelfreien Neuteils oder eines gleichwertigen generalüberholten Teils.
  2. Wird ein Produkt oder Produktteil ersetzt, kann MyDoor die Rückgabe des ausgetauschten Produkts oder Produktteils verlangen. Mit der Rückgabe geht das Eigentum am ersetzten Teil auf MyDoor über.
  3. Kosten für Ein- und Ausbau, Transport-, Versand-, Wege- oder sonstige Folgekosten sind nicht Bestandteil dieser freiwilligen Herstellergarantie. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  4. Garantieleistungen führen weder zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit noch zum Neubeginn der Garantiezeit.
IV. Geltendmachung des Garantiefalls
  1. Garantieansprüche sind nach Entdeckung des Mangels unverzüglich gegenüber MyDoor geltend zu machen.
  2. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Garantieanspruchs ist die Vorlage eines Kaufnachweises.
  3. Die Meldung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Brief, erfolgen.
  4. Garantieansprüche sind zu richten an:

    MyDoor GmbH
    Otto-Hahn-Straße 5
    73230 Kirchheim unter Teck
    Telefon: +49 7021 87827 0
    E-Mail: info@mydoor-gmbh.de
  5. Nach Eingang der Meldung prüft MyDoor den Sachverhalt und informiert den Kunden über das weitere Vorgehen.
V. Verjährung

Ansprüche aus dieser Garantie für Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen gegenüber Verbrauchern erfolgt durch diese Garantie nicht.

VI. Sonstiges
  1. Werden Garantieansprüche geltend gemacht und ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, kann MyDoor die hierfür entstandenen Prüf-, Reise- und Bearbeitungskosten berechnen, sofern der Kunde erkennen konnte oder hätte erkennen müssen, dass kein Garantieanspruch besteht.
  2. Die gesetzlichen oder vertraglichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, insbesondere Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, bleiben von dieser Garantie unberührt.
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht ausgeschlossen werden.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen der Sitz von MyDoor.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Garantiebestimmungen Aluminium-Haustüren

Für Aluminium-Haustüren gelten ergänzend zu den allgemeinen Garantiebestimmungen folgende Regelungen:

Garantiedauer
  • 5 Jahre auf das Türsystem nach Maßgabe der nachfolgenden Einschränkungen und Ausschlüsse.
  • 2 Jahre auf bewegliche Teile wie Bänder, Schlösser, Drücker und Türschließer.
Besondere Hinweise

Aluminium-Haustüren unterliegen witterungs- und temperaturbedingten Einflüssen. Verformungen innerhalb der zulässigen Grenzwerte der jeweils geltenden Normen stellen keinen Garantiegrund dar.

Zur Minimierung temperaturbedingter Verformungen werden helle Farbtöne, Überdachungen, Windfänge oder sonstige geschützte Einbausituationen empfohlen.

Von dieser Garantie ausgeschlossen sind

  • Verzug infolge nachträglicher Verglasung durch Dritte.
  • Isoliergläser mit einem Seitenverhältnis kleiner als 1:6.
  • Glasbruch.
  • Sichtbare Schäden, die nach Weitertransport oder Montage entstehen.
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Pflege oder Wartung.

Umfang der Garantieleistung

Die Garantieleistung umfasst ausschließlich die Lieferung von Ersatzteilen. Arbeits-, Montage-, Transport- und Fahrtkosten sind nicht Bestandteil dieser Garantie.

Garantiebestimmungen und Richtlinien Sektionaltore

Unsere Garantie

Unsere Garantie gilt ausschließlich für Paneele im Originalfarbton, die mit dem empfohlenem Montagezubehör montiert werden. Tritt ein Garantiefall ein, so wird die Höhe von Garantieansprüchen auf den in der Rechnung der Fa. MyDoor ausgewiesenen Betrag beschränkt. Die Garantiefrist läuft ab dem Datum der Herstellung der Paneele.

Die Garantiebedingungen für das Produkt umfassen einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Kaufdatum für Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen. Diese Garantie gilt unter der Bedingung, dass das Tor nicht mehr als fünf Betätigungen (das heißt, Öffnen und Schließen) pro Tag durchführt.

Für Ersatzteile, die innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Einbau benötigt werden, besteht eine Garantie. Dabei gilt mindestens die Garantiezeit für das ersetzte Teil. Diese Regelung sichert eine angemessene Garantie für die Funktionalität und Qualität der Ersatzteile nach dem Einbau.

Schaumhaftung

Auf unsere Paneele wird für die Delamination (Ablösen des Schaums von der Stahlverkleidung) eine Garantie von 5 Jahren gewährt, vorausgesetzt, das Produkt wird keinen Temperaturen über 50 °C ausgesetzt.

Schutzfolie

Die Schutzfolie auf beiden Paneeldeckschichten ist sofort nach der Tormontage und spätestens sechs Monate nach dem Herstellungsdatum der Paneele zu entfernen. Nach dieser Zeit kann beim Entfernen der Schutzfolie die Lackschicht oder die PVC-Folie (Holz- und Edelstahlimitate) beschädigt werden.

Außerdem müssen PVC- und DeepMatt-Beschichtungen trocken gelagert werden, da es sonst unter der Schutzfolie zur Kondensatbildung und zur Ausscheidung von Klebstoffkomponenten kommen kann.

Farbton

Der Farbton kann mit der Zeit durch die Klimaverhältnisse beeinflusst werden. Es wird garantiert, dass das Originalfarbton 1 Jahr lang aufrechterhalten wird, wobei es empfohlen wird, die Paneele nach dem FIFO-Prinzip (first in, first out) zu verwenden. Farbcodes, die zur Bestimmung von Standard-RAL-Farben von MyDoor verwendet werden, sind unsere Version einer Farbpalette, die den offiziellen RAL-Farben nicht genau entspricht.

Lackierung

Da das Lackieren von Paneelen ihre Zusammensetzung verändern kann, erlischt in solch einem Fall die Garantie. Die auf der Innenseite von MyDoor-Paneelen verwendete Standardschicht ist nicht zum Überstreichen vorgesehen. Die Farbe kann an der Innenbeschichtung unserer Paneele nicht richtig anhaften.

Oberfläche

Bei einer sehr genauen visuellen Prüfung kann ein Paneel immer gewisse Oberflächenfehler (Mikrokratzer, Wellen usw.) aufweisen. Üblicherweise werden solche Fehler als akzeptabel angesehen, wenn sie aus einer Entfernung von min. 1,5 m unter einem Winkel zwischen 90° (senkrecht zum Paneel) und 30° nicht mehr sichtbar sind. Es wird empfohlen, die Oberfläche von Paneelen bei der Torherstellung zu überprüfen.

Rost und Beschichtungsablösung

Unsere Paneele werden aus kaltgewalztem Stahlblech hergestellt, feuerverzinkt und mit Polyesterlack, Polyurethanlack bzw. mit PVC-Folie (Holz- und Edelstahlimitate) beschichtet.

Die Produkte werden uns gemäß den Normen EN 10169 bzw. EN 10327 von einem Fachlieferanten für hochwertigen Stahl geliefert.

Dies bedeutet, dass unsere Paneele, abgesehen von bestimmten geografischen (Höhe von über 1000 m ü.d.M., ...), atmosphärischen (Salinität, chemische Stoffe, ...) bzw. von anderen Umständen (Stöße, Kontakt mit Lösungsmitteln, ...), gegen Rost und Schichtablösung gemäß der folgenden Tabelle geschützt sind:

Polyesterbeschichtung

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = KG
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 5 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 10 Jahre

Lackierte Holzimitate

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = KG
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 15 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 15 Jahre

0,58 mm Polygrain 9016P + 7016P Stahl + DeepMat

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = 10 Jahre
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 20 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 20 Jahre

PVC-Beschichtung

  • Entfernung vom Meer < 1 km = KG
  • Entfernung vom Meer 1-3 km = KG
  • Entfernung vom Meer 3-20 km = 2 Jahre
  • Entfernung vom Meer > 20 km = 5 Jahre

Die Spezifikation für die Pulverbeschichtung der Paneele

Die Schichtdicke der Pulverbeschichtung beträgt 100 Mikrometer, wobei eine zusätzliche Bandbeschichtung von 10-15 Mikrometern inbegriffen ist. Die Haftung der Beschichtung wird gemäß der NEN-EN-ISO 2409 durch eine Gitterschnittprüfung bewertet und sollte die Klasse </= Gt erreichen.

Die Korrosionsbeständigkeit der Paneele wird mittels Salzsprühnebeltest gemäß NEN-ISO 7253 überprüft. Die Anforderung liegt bei durchschnittlich 3 mm Korrosionsbildung nach 500 Stunden.

Die Farbe der Pulverbeschichtung muss den Vorgaben der VdL-Richtlinie entsprechen. Die Haftung der Beschichtung wird zusätzlich gemäß NEN-EN-ISO 2815 durch Buchholzmessung bewertet, wobei der Wert unter 100 liegen sollte.

Die Elastizität der Pulverbeschichtung wird gemäß NEN-ISO 1520 durch die Erichsen-Methode überprüft. Die Anforderung besteht darin, dass bei einer Belastung von 3,5 mm keine Risse auftreten dürfen.

Windlast

Bei hohen Windlasten kann eine Durchbiegung auftreten; stark windbelastete Paneele können beschädigt werden (Verformung durch Biegung). Je nach örtlichen Vorschriften und Regelungen werden für bestimmte Torbreiten Verstärkungsprofile empfohlen. Die Verwendung von Doppelseitenscharnieren trägt der Biegefestigkeit der Paneele bei.

Die genaue Anzahl der zu verwendenden Verstärkungsprofile hängt von der gewünschten Windwiderstandsklasse ab. Die Konstruktion von Sektionaltoren soll dem durch Wind erzeugten Differenzdruck standhalten. Die Einzelheiten zur Klassifizierung sind in EN 12424:2002 festgelegt. Die Anforderung gilt nur für Tore in geschlossener Position; sie gilt nicht für das Öffnen, Schließen bzw. Funktionieren von Toren unter Windlast.

Durchbiegung durch Temperaturdifferenzen

Das Torpaneel besteht aus einem Kern aus Isolierhartschaum und einer beidseitigen Verkleidung aus verzinktem und lackiertem Stahlblech. Aufgrund der Temperaturdifferenz zwischen den gegenüberliegenden Verkleidungen unterliegen sie einer unterschiedlichen Wärmedehnung und die Paneele verbiegen sich. Dies ist eine natürliche Eigenschaft und stellt keinen Produktfehler dar.

Die Durchbiegung nimmt mit der Temperaturdifferenz zu. Daher ist die Durchbiegung größer, wenn dunkle Farbtöne verwendet werden oder wenn das Tor nach Süden ausgerichtet ist. Diese Auswirkung lässt sich nicht beseitigen, kann aber durch Verwendung von Verstärkungen, hellen Farbtönen außen bzw. durch begrenzte Aussetzung den hohen Temperaturen gegenüber gemindert werden.

Position und Länge von Scharnierschrauben

Die Scharnierschrauben sind an den dafür vorgesehenen Stellen und Elementen (Verstärkungsstreifen) anzubringen, es dürfen aber dabei keine anderen Paneelelemente beschädigt oder verformt werden.

Paneel RVV, Standardlänge

Paneel RVV zeichnet sich durch ein typisches Muster vertikaler Linien mit einem Abstand von 113 mm aus. Der Abstand von 113 mm ist über die gesamte Paneellänge erhalten, so dass sich dadurch definierte Standardlängen von Paneelen RVV ergeben. Diese Längen sind (in mm):

5198, 5537, 5876, 6215, 6554, 6893, 7232, 7571, 7910, 8249, 8588, 8927, 9266, 9605, 9944, 10 283, 10 622, 10 961, 11 300, 11 639, 11 978, 12 317

Berechnung des U-Wertes für Tore

Um den U-Wert für Sektionaltore korrekt zu berechnen, sind bei der Berechnung einzelne U-Werte für Paneele, Bodengummi, Seitengummi, Topgummi und ggf. auch für Fenster oder Schlupftüre mit zu berücksichtigen. Mit diesen Angaben kann der U-Wert (gem. EN 13241/Anhang B sowie gem. EN 12428) nach folgender Formel berechnet werden:

((Gesamtfläche m2 x U-Wert des Paneels) + (PSI-Wert des Paneels x ((Anzahl der Paneele-1) x Torbreite)) / Gesamtfläche m2

Reinigungshinweise

Die richtige Reinigung von MYDOOR-Paneelen sichert eine lange Lebensdauer und eine hohe Oberflächenqualität/perfekte Optik von Paneelen in den Toren.

Lackierte Paneele

Die Paneele können mit pH-neutraler Seife und Wasser mit einem weichen Tuch (nicht scheuernd) gereinigt und anschließend gründlich abgespült und vollständig abgetrocknet werden. Um die hohe Qualität von Paneelen zu erhalten, wird es empfohlen, das Tor regelmäßig zu reinigen.

PVC-beschichtete Paneele

PVC-beschichtete Paneele (z.B. Golden Oak, Dunkle Eiche, etc.) können mit klarem Wasser oder mit Wasser mit einem neutralen Reinigungsmittel gereinigt, mit kaltem Wasser gründlich abgespült und vollständig abgetrocknet werden.

Die Verwendung von oxidierenden Reinigungsmitteln (wie z.B. Chlor) oder von organischen Lösungsmitteln, wie z. B. Aceton, Methylethylketon – manchmal gemischt mit Alkohol – Ethylacetat, chlorierte Lösungsmittel, aromatische Lösungsmittel, wie z.B. Toluol oder Xylol, ist untersagt. Die Reinigungsmittel sind immer auf ihre Zusammensetzung zu prüfen. Die Verwendung von Produkten mit unbekannter Zusammensetzung ist untersagt. Bestimmte Stoffe, wie z.B. Nagellack, Tinte, Teer, Bitumen, können die Oberfläche der Folie durchdringen und dauerhafte Flecken verursachen.

Exposition gegenüber verschiedenen Einwirkungen, wie z.B. chemische Stoffe, Reinigungsmittel, Öle, klebrige Substanzen, Rauch, Hochdruckreinigung, Dampfreinigung, extreme Wetterbedingungen, vorübergehendes Eintauchen in Wasser, Luftverschmutzung (insbesondere beim Vorkommen an Schwefeldioxid und bei der Entstehung der daraus resultierenden Säure), benachbarte Verbrennungsanlagen und Industriebauten sowie Bereiche, die Emissionen von speziellen Gasen, Säuren, Laugen, Hitze und Salzen in die Atmosphäre verursachen, Schäden durch Vogel- bzw. Tierurin, häufig feuchte Bereiche (die in der Nähe von Meeren, Seen und Flüsse liegen bzw. einer regelmäßigen Bewässerung ausgesetzt sind) oder Bereiche, in denen Rauch und Staub, Metallstaub, Steinstaub, Kalziumsulfat und chemische Stoffe auftreten, kann die Qualität des Produktes beeinträchtigen.

Es wird empfohlen, Paneele alle 3 Monate mit sauberem Wasser (kalt oder lauwarm) und einem sauberen und weichen Tuch zu reinigen, um sämtliche aggressiven Verunreinigungen zu entfernen.

Es obliegt dem Kunden der Fa. MyDoor, den Endbenutzer über die vorliegenden Reinigungshinweise zu informieren sowie einen schriftlichen Nachweis darüber zu erstellen.

EU-Gewährleistungsinformationen für Verbraucher

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese Rechte bestehen unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie.